Urteil Maklerprovision
Schlagworte
Maklerprovision; Maklerprovision/Wohnungsvermittlung; Wohnungsvermittlung/Maklerprovision; Interessenkonflikt/Maklerprovision; Maklerprovision/Interessenkonflikt zwischen Makler und Dritten
Leitsatz
Ein Maklerlohnanspruch kann nicht entstehen, wenn ein deutlicher für den Auftraggeber nicht offengelegter und erkennbarer Interessenkonflikt zwischen Makler und anderem Vertragspartner vorhanden ist, der eine sachgerechte Wahrung der Interessen des Auftraggebers nicht erwarten läßt.
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