Urteil Maklerlohn, kein - nach Ausübung des Vorkaufsrechts
Schlagworte
Maklerlohn, kein - nach Ausübung des Vorkaufsrechts; Provisionsanspruch, - nach Ausübung des Vorkaufsrechts; Vorkaufsrecht, - einer Gemeinde
Leitsatz
Ein Maklerlohnanspruch gegen den Grundstückskäufer entsteht nach Aus übung eines gesetzlichen Vorkaufs rechts gemäß § 3 BauGB-MaßnahmenG/ § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 BauGB n. F. regelmäßig auch dann nicht, wenn der Käufer das Grundstück anschließend im Wege der - durch das Vorkaufsrecht nicht verhinderten - Zwangsversteige rung erwirbt.
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