Urteil Maklerlohn, kein - bei Wandlung statt Anfechtung des Kaufvertrages


Schlagworte

Maklerlohn, kein - bei Wandlung statt Anfechtung des Kaufvertrages

Leitsatz

Der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns entfällt, wenn die Wandelung des vom Makler nachgewiese nen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berech tigt gewesen wäre.

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