Urteil Maklerlohn, kein - bei Wandlung statt Anfechtung des Kaufvertrages
Schlagworte
Maklerlohn, kein - bei Wandlung statt Anfechtung des Kaufvertrages
Leitsatz
Der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns entfällt, wenn die Wandelung des vom Makler nachgewiese nen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berech tigt gewesen wäre.
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