Urteil Maklerlohn
Schlagworte
Maklerlohn; Maklerprovision; Wohnungsvermittlung; Vormieter als Zwischenträger
Leitsatz
Der Maklerlohn ist auch dann verdient, wenn der Vormieter mit den ihm vom Makler überlassenen Unterlagen des wohnungssuchenden Mieters den Kontakt mit dem Vermieter herstellt.
(Leitsatz der Redaktion)
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