Urteil Maklercourtage
Schlagworte
Maklercourtage; Provision; Rückzahlung; Nachweismakler
Leitsatz
Der Nachweismakler muß die erhaltene Provision zurückerstatten, wenn der Mieter den nachgewiesenen Mietvertrag anstelle der ihm möglichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung fristlos vor Überlassung der Wohnung kündigt.
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