Urteil Makler trifft Beweislast für kausales Handeln
Schlagworte
Makler trifft Beweislast für kausales Handeln; Nachweistätigkeit; Maklerprovision ohne Nennung des Vermieternamens
Leitsätze
a) Zum Provisionsanspruch des Nachweismaklers, der den Namen des Vermieters nicht bekanntgegeben hat.
b) Sind zwischen dem Nachweis und dem Abschluß des Hauptvertrages ein Jahr (oder mehr) vergangen, streitet nicht mehr ein sich von selbst ergebender Schluß auf den Ursachenzusammenhang für den Makler.
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