Urteil Makler schuldet keine Ermittlungen
Schlagworte
Makler schuldet keine Ermittlungen; Sorgfaltspflichten bei Informationsübernahmen in Exposés
Leitsatz
Zu den Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt in das Maklerexposé.
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