Urteil Mahnbescheids-Zustellung binnen Monatsfrist noch "demnächst"
Schlagworte
Mahnbescheids-Zustellung binnen Monatsfrist noch "demnächst"
Leitsatz
Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung aufgrund einer unzutreffenden Postanschrift des Antragsgegners nicht zugestellt werden kann, ist gemäß § 693 Abs. 2 ZPO "demnächst" zugestellt, wenn er nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller innerhalb eines Monats zugestellt wird.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat