Urteil Mängelbeseitigungskosten bei Pauschalpreis


Schlagworte

Mängelbeseitigungskosten bei Pauschalpreis; Verschlechterungsverbot und Änderung der Entscheidungsgründe

Leitsatz

Beurteilt das Landgericht die Ansprüche der Parteien eines Bauvertrages nach Kündigung als Abrechnungsverhältnis und weist es die Werklohnklage ab, so liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht der Klage teilweise stattgibt und dabei eine vom Besteller geltend gemachte Position mit einem höheren als vom Landgericht berechneten Betrag in seine Abrechnung einstellt.

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