Urteil Mängelbeseitigungsanspruch


Schlagworte

Mängelbeseitigungsanspruch; Verlust des Mietminderungsrechts

Leitsatz

Die Frage, ob der Mieter trotz Verlusts seines Minderungsrechts gemäß §§ 537, 539 BGB dem Mietzinsanspruch des Vermieters im Hinblick auf den Mängelbeseitigungsanspruch gemäß § 536 BGB die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) entgegenhalten kann, hat keinen speziellen wohnraummietrechtlichen Bezug und ist daher der Beantwortung durch einen Rechtsentscheid nicht zugänglich.

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