Urteil Mängelbeseitigung, Gläubigerverzug mit -
Schlagworte
Mängelbeseitigung, Gläubigerverzug mit -; Annahmeverzug, - für Mängelbeseitigung
Leitsatz
Scheitert die Fertigstellung des Werkes nur daran, daß die vom Unternehmer angebotene Mängelbeseitigung nicht angenommen wird, kann der Unternehmer auf Werklohn nach Empfang der Gegenleistung klagen.
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