Urteil Mängelbeseitigung
Schlagworte
Mängelbeseitigung; Wärmeabgabe durch Rohrleitungen zu den einzelnen Heizkörpern trotz Thermostateinstellung auf „0” bei Einrohrheizung
Leitsätze
1. Der Mieter einer mit Einrohrheizung vermieteten Wohnung hat keinen Anspruch darauf, dass sich die Heizkörper in den Räumen der Wohnung nicht über Frostschutz hinaus erwärmen, wenn die Heizkörperthermostate auf Null eingestellt werden.
2. Der Mieter einer derartigen Wohnung hat auch keinen Anspruch auf Ausstattung der Wohnung mit Verbrauchserfassungsgeräten, die die trotz entsprechender Einstellung erfolgende Erwärmung der Heizkörper messen.
(Leitsätze der Redaktion)
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