Urteil Mängelbeseitigung
Schlagworte
Mängelbeseitigung; Überprüfungskosten; Mängelanzeige
Leitsatz
Der Mieter hat bei einer unberechtigten Mängelanzeige die Kosten der Überprüfung nur dann zu tragen, wenn die Mängelanzeige mutwillig oder absichtlich falsch war (hier: angeblich defekter Durchlauferhitzer).
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