Urteil Mängelbeseitigung
Schlagworte
Mängelbeseitigung; Verzug; Fahrstuhl; Verschleiß; Opfergrenze; Instandsetzung; Schadensersatz; Aufzug
Leitsatz
Fällt der Aufzug im Wohnhaus infolge altersbedingten Verschleißes aus und ist der Instandsetzungsanspruch wegen Erreichens der sog. Opfergrenze entfallen, so ist zwar die wegen des Mangels vom Wohnungsmieter ausgesprochene fristlose Kündigung begründet, eine Haftung des Vermieters wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung aber scheidet aus.
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