Urteil Mängelanzeige als Voraussetzung für Minderung


Schlagworte

Mängelanzeige als Voraussetzung für Minderung

Leitsatz

Wird durch ein rechtskräftiges Urteil dem Mieter wegen durch Baumängel bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden eine Mietminderung zugesprochen, und beseitigt der Vermieter die Baumängel in der Folgezeit nicht, ist wegen einer weiteren Minderung wegen Verschlimmerung der Schimmelpilzbildung eine erneute Mangelanzeige nicht notwendig.

(Leitsatz der Redaktion)

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