Urteil Mängelansprüche gegen Grundstückserwerber


Schlagworte

Mängelansprüche gegen Grundstückserwerber; Passivlegitimation nach Veräußerung; streitbefangene Sache

Leitsatz

Macht der Mieter gegen den Vermieter Mängelansprüche geltend, und veräußert der Vermieter während des Rechtsstreits die Mietsache, verliert der Vermieter/Veräußerer seine Passivlegitimation.

(Leitsatz der Redaktion)

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