Urteil Mängel
Schlagworte
Mängel; Mietminderung; Beweissicherungsverfahren
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens sind nicht gegeben, wenn der Antragsteller nur wissen will, zu welchem Prozentsatz die bestehenden Mängel eine Mietminderung rechtfertigen. Denn der Prozentsatz einer Mietminderung kann nicht Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens sein.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat