Urteil Machtmißbrauch
Schlagworte
Machtmißbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Baulandenteignung; Zwangsverwalter; Eigenheimbebauung; Überlassungsvertrag; Nutzungsrechtsbestellung
Leitsätze
1. Eine BaulandG-Enteignung ist willkürlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG, wenn bei Entzug des Eigentumrechts für die Baumaßnahmen im Volkswirtschaftsplan keine materiellen und finanziellen Mittel vorgesehen waren.
2. Eine machtmißbräuchliche Enteignung i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG kann gegeben sein, wenn der Antrag auf Eigentumsentziehung von anderen als den in § 16 Abs. 2 BaulandG genannten Personen erfolgt, beispielsweise dem staatlichen Zwangsverwalter.
3. Die nachträgliche Absicherung einer Eigenheimbebauung eines Überlassungsvertrages durch Enteignung des Grundstückes und nachfolgende Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechtes sowie der Anlage eines Gebäudegrundbuchblattes ist machtmißbräuchlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG.
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