Urteil LPG-Umwandlung in eGen
Schlagworte
LPG-Umwandlung in eGen; Wirksamkeit der Umwandlung bei Registereintragung
Leitsatz
Ist der Wille der Vollversammlung einer LPG, eine identitätswahrende formwechselnde Umwandlung in eine neue Rechtsform zu beschließen, in einem Vollversammlungsbeschluß hinreichend - wenn auch unvollkommen - zum Ausdruck gekommen, so sind Mängel des Formwechsels "geheilt", wenn die neue Rechtsform im zuständigen Register eingetragen ist. Ob das auch für "schwerste" Mängel gilt (vgl. OLG Rostock AgrarR 94, 237 = ZIP 94, 1062), bleibt offen.
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