Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch bei der Umwandlung einer LPG in eine Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Bei der Umwandlung einer LPG in eine Kapitalgesellschaft kann ein Anspruch des auch an der Gesellschaft neuer Rechtsform beteiligten Mitglieds auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG nur entstehen, wenn das frühere LPG Mitglied an der Kapitalgesellschaft nicht in demselben Verhältnis wie zuvor an der LPG beteiligt ist, wenn also sein Anteil quotal nicht dem Anteil am Eigenkapital der LPG entspricht. Ob der Anteil an der Kapitalgesellschaft zu einem den eigentlichen Wert widerspiegelnden Kurs veräußert werden kann, ist für den Anspruch ohne Belang.
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