Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch; Verjährungsbeginn
Leitsatz
Der Anspruch des Mitglieds auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG entsteht erst mit der Eintragung des Unternehmens in der neuen Rechtsform. Die Verjährung des Anspruchs nach § 3 b Satz 2 LwAnpG beginnt daher nicht vor dem Schluß des Jahres zu laufen, in dem diese Eintragung erfolgt ist.
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