Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch der der vor dem 16. März 1990 ausgeschiedenen Mitglieder; Landwirtschaftsanpassungsrechtsstreit; Zulassung der Rechtsbeschwerde nur zugunsten einzelner Beteiligter
Leitsätze
1. Auch bei gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen (hier: nach dem LwAnpG) kann die Rechtsbeschwerde beschränkt nur zugunsten einzelner Beteiligter zugelassen werden. Eine entsprechende Beschränkung kann sich aus den Entscheidungsgründen ergeben, wenn diese insoweit klar und eindeutig sind.
2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß § 51 a Abs. 2 LwAnpG die Ansprüche der vor dem 16. März 1990 ausgeschiedenen Mitglieder sowie deren Erben auf eine Abfindung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG beschränkt.
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