Urteil LPG-Mitglied


Schlagworte

LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch bei der Umwandlung einer LPG in eine Genossenschaft; Begrenzung des Vermögenswert der Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Leitsätze

a) Ist die LPG in eine Genossenschaft umgewandelt worden, so beläuft sich der Anspruch auf bare Zuzahlung auf die Differenz von Eigenkapitalanteil und Vermögenswert der Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

b) Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Vermögenswert der Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch den Nominalbetrag der dem Genossen zugewiesenen Geschäftsanteile begrenzt.

c) Das im umgewandelten Unternehmen verbliebene LPG-Mitglied verliert seinen Anspruch auf bare Zuzahlung nicht mit seinem Ausscheiden.

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