Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch des zuteilungsfähigen Erben; Berechnung des Abfindungsanspruch bei Ablehnung der Übernahme des Bodens
Leitsätze
a) Bei der Berechnung von Abfindungsansprüchen nach § 44 Abs. 1 LwAnpG ist eingebrachtes Bodenreformland zugunsten eines Erben des Landeinbringers zu berücksichtigen, wenn der Erbe zuteilungsfähig war. Daß es ihm - förmlich - zugeteilt worden ist, ist nicht Voraussetzung.
b) Hat ein an sich zuteilungsfähiger Erbe die Übernahme des Bodens abgelehnt, so findet das Grundstück bei der Berechnung der Abfindungsansprüche keine Berücksichtigung.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat