Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch; Haftung der aus der Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen
Leitsätze
Die aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen haften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG, wenn der Teilungsplan keine ausdrückliche Regelung über die Zuweisung dieser Verpflichtungen enthält und eine solche Zuweisung auch nicht durch Auslegung bestimmt werden kann.
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