Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Fortsetzung der Mitgliedschaft in der LPG (P) nach Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der nunmehr auf die Tierproduktion beschränkten Stamm-LPG; Indizienbeweis für eine Mitgliedschaft in der LPG (P)
Leitsätze
a) Die organisatorische Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion führte nicht zur Unternehmensspaltung, sondern zur Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der nunmehr auf die Tierproduktion beschränkten Stamm-LPG.
b) Allein die Tätigkeit in der Pflanzenproduktion führte schon zur Fortsetzung der Mitgliedschaft in der LPG (P). Hierfür genügten auch Aushilfsarbeiten von Rentnern.
c) Die Tatsache, daß ein Rentner in den Mitgliederlisten der LPG (T) nicht mehr geführt und zu deren Jahreshauptversammlungen auch nicht mehr eingeladen wurde, wohl aber an denen der LPG (P) teilgenommen hat, spricht im Wege des Indizienbeweises für eine Mitgliedschaft in der LPG (P).
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