Urteil LPG-Mitglied


Schlagworte

LPG-Mitglied; Erbenanspruch auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag eingebrachten Gebäudes

Leitsätze

a) Gebäude, die ein LPG-Mitglied 1961 in eine LPG als Inventarbeitrag eingebracht hat, sind unter Trennung von Eigentum an Grund und Boden Eigentum der Genossenschaft geworden.

b) Mitglieder einer LPG sind durch Tod aus der LPG ausgeschieden. Die Erben eines 1979 verstorbenen LPG-Mitgliedes haben keinen Anspruch nach § 47 LwAnpG auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag eingebrachten Gebäudes.

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