Urteil LPG-Mitglied


Schlagworte

LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch bei Mitgliedschaft aus steuerlichen Gründen

Leitsatz

Auch diejenigen Mitglieder einer LPG, die ihre Mitgliedschaft vornehmlich aus steuerlichen Gründen beantragt, aber nie in der LPG gearbeitet und nie an deren Versammlungen teilgenommen haben, sondern von Anfang an auf Dauer in eine KE (Kooperative Einrichtung) delegiert waren, auf die auch alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft übertragen waren, haben grundsätzlich einen Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 LwAnpG.

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