Urteil LPG-Auflösung
Schlagworte
LPG-Auflösung; Auflösungsbeschluss vor dem 20.07.1990
Leitsätze:
a) Ein vor dem 20. Juli 1990 von der Vollversammlung gefaßter Auflösungsbeschluß ist nichtig.
b) Ein Beschluß der Vollversammlung, von dem Liquidationserlös die Inventarbeiträge im Verhältnis 1:1 auszuzahlen und den verbleibenden Überschuß allein auf die Arbeitseinheiten zu verteilen, ist auch dann nichtig, wenn er unter der Geltung des LwAnpG 1990 (= a. F.) gefaßt wurde.
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