Urteil LPG
Schlagworte
LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; Vertretungsmacht; Liquidationsgesellschaft; Anfechtungsklage; Aufsichtsrat; Revisionskommission
Leitsatz
Eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft in Liquidation wird auch im Rahmen von Anfechtungsklagen allein von den Liquidatoren vertreten. Eine Beteiligung des Aufsichtsrats oder der Revisionskommission ist nicht erforderlich.
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