Urteil Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, Kommanditgesellschaft, im Handelsregister eingetragene Vertretungsberechtigungen
Schlagworte
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, Kommanditgesellschaft, im Handelsregister eingetragene Vertretungsberechtigungen
Leitsatz
Die Berechtigung der Liquidatorin einer Kommanditgesellschaft, für die KG die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts zu bewilligen, kann mit dem Handelsregister nicht geführt werden, wenn dort die Firma bereits vor mehreren Jahren gelöscht und das Registerblatt geschlossen worden ist.
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