Urteil Löschungsbewilligungsanspruch aus Amtshaftung


Schlagworte

Löschungsbewilligungsanspruch aus Amtshaftung

Leitsätze

1. Der auf Geldersatz bestehende Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung besteht auch in Form eines Freistellungsanspruchs (hier: Löschung von Grundstückslasten).

2. Wird durch einen Bescheid der Betroffene als "Versuchskaninchen" für eine als zweifelhaft erkannte und höchst gewagte "teleologische Auslegung" eine eindeutig anderslautende Gesetzesvorschrift mißbraucht, ist eine Amtspflichtverletzung gegeben.

3. Die Schuldhaftigkeit der Amtspflichtverletzung ist gegeben, weil gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstoßen wurde und der Behörde dieser Verstoß auch bekannt war.

4. Soweit die Behörde eine wortlautkonträre angeblich "teleologische Auslegung" vornimmt, handelt sie auf eigenes Risiko.

5. Weder interne Empfehlungen des BMJ noch die Gesetzesauslegung des Referatsleiters Dr. Schmidt-Räntsch, auch wenn dieser eine hohe Qualifikation besitzen sollte, kann eine höchstrichterliche Rechtsprechung ersetzen oder ein Abweichen vom eindeutigen und unzweifelhaften Gesetzeswortlaut rechtfertigen. Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden.

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