Urteil Löschung von Aufbauhypotheken bzw. Aufbaugrundschulden


Schlagworte

Löschung von Aufbauhypotheken bzw. Aufbaugrundschulden; Valutierung von Aufbaukrediten; Bestätigung der Kreditvalutierung durch Abrechnungslisten des VEB KWV

Nichtamtliche Leitsätze

1. Bei Geltendmachung der Löschung von Aufbauhypotheken nach § 894 BGB ist der Hypothekengläubiger beweispflichtig, daß die zugrundeliegende Forderung entstanden ist.

2. Bei Geltendmachung der Löschung von Aufbaugrundschulden nach § 894 BGB trägt der Sicherungsgeber die Darlegungs- und Beweislast.

3. Für den Nachweis der Valutierung von Aufbaukrediten genügen bloße interne Dokumentationen des Kreditgebers nicht (Bestätigung BGH ZOV 2000, 162).

4. Die Kreditvalutierung an den VEB KWV ist nachgewiesen, wenn von dem Globalkredit-Sonderkonto dem Grundstück zuzuordnende Teilbeträge überwiesen worden sind.

5. Grundstücksbezogene Abrechnungslisten des VEB KWV, aus denen sich die Verwendung von Geldmitteln für Instandhaltungsmaßnahmen ergibt, haben den Charakter einer Quittung (Bestätigung der Kreditvalutierung).

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.