Urteil Liquidationserlös
Schlagworte
Liquidationserlös; Liquidationsverfahren; Auskunft; Einsicht; Kündigung; Mitgliedschaft; Umwandlung; LPG
Leitsätze
a) Zur Ermittlung seiner Beteiligung am Liquidationserlös kann das Mitglied schon während des Liquidationsverfahrens Auskunft und Einsicht verlangen.
b) In der Weigerung eines Mitgliedes, dem Unternehmen neuer Rechtsform anzugehören, kann eine Kündigung der Mitgliedschaft liegen, sofern die Weigerung nicht erkennbar darauf beruht, daß das Mitglied die Umwandlung für unwirksam hält und weiterhin der LPG angehören möchte.
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