Urteil Liebhaberei
Schlagworte
Liebhaberei; Überschußerzielungsabsicht; Totalüberschuß; Rückkaufangebot; Verkaufsgarantie; Mietkaufmodelle; Bauherrenmodelle; Einnahmeüberschuß
Leitsatz
Sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen (z. B. bei Ferienwohnungen, bei Mietkaufmodellen oder bei Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie), ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, daß der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuß zu erwirtschaften.
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