Urteil Leuchtreklame
Schlagworte
Leuchtreklame; Mietgebrauch/Beeinträchtigung durch Leuchtreklame; Ortsüblichkeit/Leuchtreklame; Leuchtreklame/Beeinträchtigung des Mieters; Nachtruhe/Störung durch Leuchtreklame; Reklamebeleuchtung/Mangel der Mietsache; Mangel der Mietsache/Leuchtreklame; Mangelbeseitigungsanspruch/Leuchtreklame; Mieteranspruch/Beseitigung einer Leuchtreklame; Mängelbeseitigungsanspruch/kein Ausschluß durch Ortsüblichkeit der störenden Anlage
Leitsatz
Der Mieter kann die Beseitigung einer nach Vertragsabschluß installierten störenden Leuchtreklame vom Vermieter bzw. von dem Betreiber der Leuchtreklame verlangen, auch wenn die Wohnung in einer Geschäftsstraße liegt.
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