Urteil Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung


Schlagworte

Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung

Leitsatz

Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung. Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar.

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