Urteil Leerstandsmodernisierung
Schlagworte
Leerstandsmodernisierung; Modernisierungszuschlag; Umgehung der Kappungsgrenze
Leitsatz
Die Kappungsgrenze des § 3 GVW darf im Hinblick auf § 3 MHG nicht dadurch umgangen werden, daß Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, wenn eine Wohnung nicht vermietet ist. Deshalb muß der Vermieter im Falle einer Neuvermietung den Modernisierungszuschlag begründen und belegen können.
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