Urteil Lebensunterhalt durch Untervermietung


Schlagworte

Lebensunterhalt durch Untervermietung; Wohnraummietverhältnis; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Mieterschutz, Härteklausel; Sozialklausel; Härtegründe, Untervermietung; Untervermietung als Verdienstquelle; Lebensunterhalt, Untervermietung

Leitsatz

Bezieht der Mieter aus der teilweisen Untervermietung der Wohnung sein wesentliches Einkommen, so kann dies einen Widerspruch gegen die Kündigung nur rechtfertigen, wenn Besonderheiten hinzutreten, so daß sich insgesamt der Verlust der Wohnung als Härte im Sinne § 556 a Abs. 1 BGB darstellt.

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