Urteil Laufende Schönheitsreparaturen bei Fristenplan
Schlagworte
Laufende Schönheitsreparaturen bei Fristenplan
Leitsatz
Ist im Mietvertrag ein Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter vereinbart, sind auch laufende Schönheitsreparaturen auszuführen, ohne daß es auf eine Substanzgefährdung der Wohnung ankommt. (Abgrenzung zu LG Berlin, GE 1997, 311)
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