Urteil Laufende Schönheitsreparaturen bei Fristenplan


Schlagworte

Laufende Schönheitsreparaturen bei Fristenplan

Leitsatz

Ist im Mietvertrag ein Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter vereinbart, sind auch laufende Schönheitsreparaturen auszuführen, ohne daß es auf eine Substanzgefährdung der Wohnung ankommt. (Abgrenzung zu LG Berlin, GE 1997, 311)

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