Urteil laufende Aufwendungen des Vermieters
Schlagworte
laufende Aufwendungen des Vermieters; gewerblicher Zwischenvermieter; Wirtschaftsstrafgesetz
Leitsatz
Laufende Aufwendungen des Vermieters im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) sind auch die vom gewerblichen Zwischenvermieter an den Eigentümer gezahlten Mietbeträge bis zur Höhe der laufenden Aufwendungen des Eigentümers.
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