Urteil laufende Aufwendungen des Vermieters
Schlagworte
laufende Aufwendungen des Vermieters; Wirtschaftsstrafgesetz; Zinsenberechnung
Leitsätze
1. Für die unter dem Begriff "laufende Aufwendungen" des Vermieters im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG zu berücksichtigenden fiktiven Eigenkapitalkosten in Höhe der marktüblichen Zinsen für erste Hypotheken ist bei Altbauwohnungen als Stichtag der Beginn des Mietverhältnisses maßgebend.
2. Diese marktüblichen Zinsen berechnen sich aus dem gesamten Eigenkapitalbetrag, fiktive Tilgungen bleiben außer Ansatz.
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