Urteil Lastschriftverfahren
Schlagworte
Lastschriftverfahren; Teilnahmepflicht
Leitsatz
Der Beschluß einer Wohnungseigentümerversammlung, der die Mitglieder zur Teilnahme an dem sog. Lastschrifteinzugsverfahren verpflichtet, widerspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
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