Urteil Lastentragung bei Ausbau von Dachgeschoßräumen
Schlagworte
Lastentragung bei Ausbau von Dachgeschoßräumen
Leitsatz
Sieht die Teilungserklärung vor, daß der ausbauberechtigte Dachgeschoßeigentümer sich an den Kosten und Lasten ab "Herstellung" der Wohnung zu beteiligen hat, können monatliche Beitragsvorschüsse in den Wirtschaftsplan eingestellt werden, wenn der Ausbauberechtigte die Wohnung im wesentlichen hergestellt hat, die ausstehenden Arbeiten sich auf den Bereich der typischen Sonderwünsche beziehen und die Bezugsfertigstellung im Hinblick auf die wirtschaftliche Verwertung hinausgezögert wird.
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