Urteil Laminat
Schlagworte
Laminat; vertragsgemäßer Gebrauch; Fußbodenverlegung; Rückbaupflicht; Sicherheit; Wiederherstellungsanspruch
Leitsatz
Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses vom Mieter nicht verlangen, daß dieser die wegen zustimmungsloser Verlegung eines Laminat-Fußbodens nötige Kürzung der Zimmertüren rückgängig macht. Eine zusätzliche Sicherheit für den Wiederherstellungsanspruch bei Vertragsbeendigung kann der Vermieter nur insoweit verlangen, als der Umfang der gesetzlich zulässigen Mietkaution noch nicht ausgeschöpft ist.
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