Urteil Laminat


Schlagworte

Laminat; vertragsgemäßer Gebrauch; Fußbodenverlegung; Rückbaupflicht; Sicherheit; Wiederherstellungsanspruch

Leitsatz

Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses vom Mieter nicht verlangen, daß dieser die wegen zustimmungsloser Verlegung eines Laminat-Fußbodens nötige Kürzung der Zimmertüren rückgängig macht. Eine zusätzliche Sicherheit für den Wiederherstellungsanspruch bei Vertragsbeendigung kann der Vermieter nur insoweit verlangen, als der Umfang der gesetzlich zulässigen Mietkaution noch nicht ausgeschöpft ist.

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