Urteil Lärmschutz
Schlagworte
Lärmschutz; Auflage für Gaststätte; nächtlicher Betrieb eines Schankvorgartens; Biergarten; erforderliche Messungen
Leitsatz
Bei Erteilung einer gaststättenrechtlichen Auflage, den Betrieb eines Schankvorgartens zur Nachtzeit zu unterlassen, kann sich die Behörde grundsätzlich auf eine rechnerische Schallimissionsschutzprognose stützen, deren Rechenverfahren in einer immissionsschutzrechtlichen Ausführungsvorschrift festgelegt ist. In das Rechenverfahren müssen relevante Faktoren mit empirisch erprobten Größen eingehen.
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