Urteil Lärm eines Kinderspielplatzes
Schlagworte
Lärm eines Kinderspielplatzes; Mietzinsminderung; Minderungsanspruch; Lärmquelle; dauerhafte; Wohnlage; Kinderspielplatz; Lärm; Dauerzustand; Beeinträchtigung der Wohnqualität; Mängel; behebbare
Leitsatz
Eine auf Dauer bestehende Lärmquelle ist ein Element der Wohnlage und berechtigt nicht zur Mietminderung (hier: Lärm von einem Kinderspielplatz).
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