Urteil Lärm
Schlagworte
Lärm; Ruhestörungen; Mietminderung; Minderung; Sammelcontainer; Recycling; Biergarten; Gaststättenlärm
Leitsatz
Ruhestörungen durch Einwurf in Sammelcontainer für Papier und Glasrecycling unter ständiger Mißachtung der Einwurfzeiten sowie Lärmstörungen eines Biergartens können zur Mietminderung in Höhe von 10 % berechtigen.
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