Urteil Lärm
Schlagworte
Lärm; Ruhestörung; Musik; Gaststätte; Livemusik; Mietminderung; Minderung
Leitsatz
Der Hinweis in einem Wohnungsmietvertrag, daß mit der im Haus vorhandenen Gaststätte eine "gewisse Lärm- und Geruchsbelästigung" vorhanden sei, schließt eine Mietminderung wegen dort stattfindender Live-Musikveranstaltungen nicht aus.
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