Urteil Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines im selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachtens


Schlagworte

Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines im selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachtens; Gewährleistung rechtlichen Gehörs

Leitsatz

Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat.

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