Urteil Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines im selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachtens
Schlagworte
Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines im selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachtens; Gewährleistung rechtlichen Gehörs
Leitsatz
Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat.
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